Die Versorgung mit Hilfsmittel und Heilmitteln zum Ersatz einer verlorengegangenen Funktionen (= Orthesen) sowie sie Versorgung mit Körperersatzteilen (= Prothesen) zur Wiederherstellung der Geh- Steh-und Greiffähigkeit sind wesentliche Aufgaben der Orthopädietechnik.
Die Zusammenarbeit von Arzt, Orthopädietechniker, Physiotherapeut und Ergotherapeut ist für die Akzeptanz beim Patienten unerlässlich.
Zudem ist eine Gebrauchsschulung durch den Krankengymnasten oder den Ergotherapeuten notwendig. ( Training im Umgang, Gangschulung, ADL-training mit der Orthese / Prothese)
Die Endabnahme der Orthese / Prothese erfolgt in der Regel durch den Arzt.
Aufgaben von Orthesen:
Orthopädische Schuhzurichtung:
Modifikationen an Absatz, Laufsohle, Brandsohle, Vorder- Hinterkappe oder Schaft eines Konfektionsschuhs zur Linderung von Beschwerden bei rheumatischen Vorfuß- und Rückfußveränderungen:
In der Regel übernimmt die Krankenkasse pro Jahr Schuhzurichtungen für 2 Paar vorhandene Schuhe des Patienten.
Bei fortgeschrittenen rheumatischen Fußdeformitäten im Verlauf einer rheumatoiden Arthritis sind orthopädische Maßschuhe nach Gipsabdruck erforderlich. Hierzu muss eine vorherige Kostenzusage der Krankenkasse eingeholt werden.